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Ausnützungsziffer

Als Ausnützungsziffer wird das Verhältnis zwischen der anrechenbaren Grundstücksfläche und der maximal anrechenbaren Geschossfläche bezeichnet. Für die Ausnützungsziffer anrechenbar sind alle dem Wohnen, Arbeiten oder sonst dem dauernden Aufenthalt dienenden oder hiefür verwendbaren Räume in Vollgeschossen unter Einschluss der dazugehörigen Erschliessungsflächen und Sanitärräume samt inneren Trennwänden.

Beispiel: Bei einer Ausnützungsziffer von 0.3 kann auf einer Parzelle von 500m2 ein Haus mit 150m2 anrechenbarer Geschossfläche gebaut werden.

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