Dienstbarkeit
Auch Servitut genannt. Ein Grundstück kann zum Vorteil eines anderen Grundstücks oder einer Person belastet werden, sodass der Eigentümer gewisse Eingriffe dulden muss oder sein Eigentumsrecht in gewisse Richtungen nicht ausüben darf. Im Gegensatz zu einer Grundlast verhält sich der Grundeigentümer bei Vorhandensein einer Dienstbarkeit passiv. Dienstbarkeiten sind im Grundbuch eingetragen.