Eigenmietwert
Bei selbstbewohnten Immobilien wird der Eigenmietwert versteuert. Es handelt sich dabei um ein Einkommen, welches tatsächlich nicht realisiert wurde und daher aus den theoretisch erzielbaren Mieterträgen der Immobilie abgeleitet wird. Der Eigenmietwert unterliegt der Einkommenssteuer.