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Gesamteigentum

Eine Eigentumsform, bei der mehrere Personen entweder durch einen Vertrag oder durch eine Gesetzesvorschrift gemeinsam Eigentümer einer Immobilien sind. Beim Gesamteigentum können die Partner nicht frei über ihren jeweiligen Anteil verfügen und Entscheidungen, zum Beispiel für einen Verkauf, müssen gemeinsam getroffen werden.

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