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Grundlast

Der Eigentümer eines Grundstücks wird durch eine Grundlast zu einer Leistung an einer berechtigten natürlichen oder juristischen Person oder am Eigentümer eines anderen Grundstückes verpflichtet. Im Gegensatz zu einer Dienstbarkeit muss der Eigentümer des Grundstücks bei einer Grundlast aktiv werden.

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