Miteigentum
Eine Eigentumsform, bei der sich eine oder mehrere Personen das Eigentum an einer Immobilie teilen. Die Miteigentumsanteile werden im Grundbuch festgehalten und jeder Miteigentümer kann über seinen Teil frei verfügen. Beim Verkauf eines Anteils haben die anderen Miteigentümer ein gesetzlich vorgeschriebenes Vorkaufsrecht und Entscheide werden nach dem Mehrheitsprinzip gefällt.
Das Stockwerkeigentum ist eine häufige Form den Miteigentums.