Vorkaufsrecht
Mit einem Vorkaufsrecht hat dessen Inhaber das Recht, im Verkaufsfall einer Immobilie mittels einer Willenserklärung die Übertragung der Immobilie in sein Eigentum zu verlangen.
Mit einem Vorkaufsrecht hat dessen Inhaber das Recht, im Verkaufsfall einer Immobilie mittels einer Willenserklärung die Übertragung der Immobilie in sein Eigentum zu verlangen.